Allgemeine Geschäftsbedingungen der Synantik GmbH

 

I. Geltungsbereich

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Dienstleistungen oder sonstigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen zwischen der Synantik GmbH (im folgenden „Synantik“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden ohne Beschränkung der Allgemeinheit „Kunde“ genannt) gelten stets die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) in der zur Zeit des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. änderungen und zur AGB abweichende Regelungen müssen schriftlich festgehalten und von Synantik bestätigt werden. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Niederlegung vor Vertragsabschluss um Gültigkeit zu erlangen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind für Synantik unverbindlich, solange Synantik diesen nicht schriftlich zugestimmt hat, dies gilt auch wenn Synantik in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden einen Vertrag vorbehaltlos abschließt. Sollten diese AGB in verschiedene Sprachen übersetzt worden sein, so gilt die deutschsprachige Version als rechtlich bindend.

 

II. Vertragsabschluss

Alle Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn dem Kunden die schriftliche Auftragsbestätigung von Synantik zugeht. In dieser Auftragsbestätigung sind Inhalt und Umfang des Auftrages verbindlich dargelegt. Für Forschungs- und Entwicklungsverträge wird ein Pflichtenheft erstellt welches die Angaben der Auftragsbestätigung ergänzt und Rahmenbedingungen und Ziele des Auftrages definiert. Technische Angaben und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten, Datenblättern, der Synantik-Webpräsenz oder sonstigen Informationsmaterialien gelten vor Vertragsabschluss als unverbindlich. Auch nach Vertragsabschluss bleiben Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Erfüllungsort aller Leistungen ist der Geschäftssitz von Synantik. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Angegebene Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro und verstehen sich exklusive einer eventuell anfallenden gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Bei Auslieferung von Produkten fallen Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung an. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Der auf der Rechnung angegebene Preis ist vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe fällig, sollte das Zahlungsziel überschritten werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dabei vorbehalten. Die Zahlung erfolgt per überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Synantik. Andere Zahlungsmethoden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Synantik, dabei entstehende Kosten trägt der Kunde. Synantik behält sich das Recht vor dem Kunde die gesamte Restschuld fällig zu stellen, sollten Umstände bekannt werden die dessen Kreditwürdigkeit in Frage stellen, im Besonderen wenn fällige Zahlungen an Synantik ausbleiben. Weiterhin ist Synantik in diesem Fall berechtigt ausstehende Leistungen nur noch gegen Vorauszahlungen zu erbringen oder anderweitige Sicherheiten zu verlangen.

 

IV. Leistungen und Mitwirkungspflichten

Maßgeblich für die Leistungen von Synantik ist die schriftliche Auftragsbestätigung sowie ggf. ein Pflichtenheft. Liegt ein Pflichtenheft oder vergleichbare Dokumente vor, so wird in der Auftragsbestätigung darauf verwiesen. Erbrachte Leistungen erfolgen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie innerhalb gesetzlicher Rahmenbestimmungen.

 

V. Gewährleistung

Von Synantik gelieferte Waren sind umgehend auf Mängel, Fehllieferungen und Unvollständigkeiten der Lieferung zu überprüfen. Mängel, Fehllieferungen oder Unvollständigkeiten an gelieferten Waren sind Synantik innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware unter Angabe einer detaillierten Auflistung der konkreten Mängel, Fehllieferungen oder Unvollständigkeiten schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel oder Unvollständigkeiten sind Synantik unmittelbar nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Abweichend von vorhergehenden Bestimmungen gelten bei Handelsgeschäften im Sinne des HGB die Untersuchungspflichten nach §377 HGB. Synantik ist berechtigt die reklamierte Ware zu überprüfen, nach Wahl von Synantik erfolgt diese überprüfung entweder beim Kunden oder bei Synantik. Verweigert der Kunde eine überprüfung kann Synantik die Gewährleistung verweigern. Die Beseitigung von Fehlern welche durch unrichtige, fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Kunden entstehen ist nicht Teil der Gewährleistung. Die Gewährleistung umfasst ebenfalls keine Schäden oder Leistungseinschränkungen die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßen Transport, unzureichende Wartung, Bedienfehler, ungeeignetes Zubehör, nicht geeignetes Verbrauchsmaterial oder den Betrieb außerhalb der festgelegten Spezifikationen entstanden sind. Zubehör oder Verbrauchsmaterial Dritter gilt nur als geeignet wenn eine schriftliche Zulassung von Synantik für ein bestimmtes Produkt erfolgt ist. Die Gewährleistung umfasst keinen Ersatz von Verbrauchsmaterial. Verschleißteile sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgenommen, sofern nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass bereits bei Lieferung ein Mangel vorlag.

 

VI. Vertraulichkeit

An jeglichen schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Fotografien Kalkulationen und anderen Medientypen sowohl in schriftlicher als auch elektronischer Form welche dem Kunden übergeben wurden behält sich Synantik das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Weitergabe der genannten Unterlagen an Dritte bedarf einer schriftlichen Zustimmung von Synantik. Dies gilt ebenso und insbesondere für alle während der Vertragsverhandlung erhaltenen Informationen über Produkte, Dienstleistungen und Preise von Synantik. Während der Vertragsverhandlungen und im Verlaufe eines Auftrages vom Kunden an Synantik übergebene Unterlagen und Informationen werden vertraulich behandelt, sofern diese nicht zur unmittelbaren Erfüllung des Auftrages an Dritte weitergegeben werden müssen.

 

VII. Höhere Gewalt

Synantik ist von Verpflichtungen aus laufenden Verträgen befreit, wenn die Nichterfüllung der Leistungen auf das Eintreten höherer Gewalt nach Abschluss des Vertrages zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt sind dabei beispielsweise Unruhen, Krieg, Streik, überflutungen, Naturkatastrophen, maßgebliche Gesetzesänderungen oder andere Umstände zu werten, welche von Synantik nicht zu vertreten sind, jedoch die Erfüllung des Vertrages behindern. Der Eintritt eines Falles höherer Gewalt wird dem Kunden schnellstmöglich schriftlich mitgeteilt.